Für den Themenbereich „Zwangsvollstreckung“ innerhalb des Faches Rechts erhielt die Oberstufe der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten am BWV Ahaus einen Besuch von der Obergerichtsvollzieherin Lammers, die zuständig ist für einen Bezirk in Epe. Die Schülerinnen erhofften sich durch den Besuch der Obergerichtsvollzieherin einige Informationen über den Beruf und die Aufgaben des Gerichtsvollziehers zu bekommen, da man als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Zwangsvollstreckung oft mit diesen zu tun hat.
Gerichtsvollzieher/innen setzen Urteile und Beschlüsse des Gerichts durch. Sie nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen vor, um Gläubigern zum Ausgleich mittels eines richterlichen Beschlusses zu erklärten Forderungen zu verhelfen. Zudem stellen sie Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und nehmen die Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern ab.
Einige Wochen zuvor hatte sich die Klasse bereits auf den Besuch der Obergerichtsvollzieherin Lammers vorbereitet, indem sie sich Fragen, speziell gerichtet an die Gerichtsvollzieherin, notierten. Frau Lammers erhielt Fragen, wie zum Beispiel: Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlen will? Welche Gefahren bringt der Beruf mit sich? Welche Folgen hat es, wenn ein Schuldner keine Vermögensauskunft abgeben will? Was darf alles gepfändet werden? Wie läuft ein alltäglicher Arbeitstag ab? Was genau passiert, wenn Sie einen Haftbefehl gegen einen Schuldner vorliegen haben? Wie wird man Obergerichtsvollzieherin?
Diese Fragen hat Frau Lammers gut anhand bereits von ihr bzw. ihren Kollegen erlebten Schuldnerfällen (bei denen sie natürlich keine Namen genannt hat) beantworten können.
Spannend zu hören war zum Beispiel, wie sie von einer Schuldnerin erzählte, die für sechs Monate ins Gefängnis gegangen ist, da sie die Vermögensauskunft nicht abgeben wollte. Frau Lammers erzählte, dass diese Schuldnerin die maximal möglichen sechs Monate im Gefängnis verbracht hat, obwohl sie die Möglichkeit gehabt hätte, bei Abgabe der Vermögensauskunft direkt entlassen zu werden.
Auf die Frage, was ihre schlimmsten bzw. traurigsten Erlebnisse waren, antwortete sie, dass es eine Kindeswegnahme war. Diese musste erfolgen, da das Kind bei dem Vater lebte und die Mutter auf ihr Umgangsrecht bestand, das Kind jedoch lieber beim Vater bleiben wollte und sich standhaft weigerte, zur Mutter zu gehen.
Dass der Beruf als Gerichtsvollzieherin auch gewisse Gefahren und Risiken mit sich bringt, machte sie deutlich, als sie erzählte, dass es Schuldner gibt, die eine Waffe oder einen gefährlichen Kampfhund besitzen.
Obergerichtsvollzieherin Beate Lammers erzählte, dass sie selbst auch erst als Justizfachangestellte klein angefangen habe und ihr nach ein paar Jahren der Beruf, der ausschließlich am PC stattfindet, zu langweilig wurde. Sie informierte sich über den Beruf der Gerichtsvollzieherin, der ihr wesentlich umfangreicher und nicht so eintönig erschien wie der Beruf Justizfachangestellten und nahm daraufhin eine Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin auf.
Frau Lammers erklärte, dass diese Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher/zur Gerichtsvollzieherin eine landesrechtlich geregelte Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes ist und dass diese einerseits an Justizausbildungsstätten und zudem bei Gerichtsvollziehern beziehungsweise Gerichtsvollzieherinnen erfolgen.
Für die Schüler war es interessant zu hören, wie man sich hocharbeiten kann zur Obergerichtsvollzieherin und dass es einfacher sei in den Beruf des Gerichtsvollziehers einzusteigen, wenn man bereits zuvor eine Ausbildung, bei der man Einblicke in die Zwangsvollstreckung erlangt, absolviert hat.
In zwei Unterrichtsstunden beantwortete Frau Lammers alle Fragen der Schülerinnen. Dank des Besuches haben sie viele spannende und interessante Informationen über den Beruf der Gerichtsvollzieherin erlangen können.
Die gesamte Klasse bedankt sich ganz herzlich für den Besuch der Obergerichtsvollzieherin Frau Beate Lammers und ihre Bemühungen.