DAS KMK-FREMDSPRACHEN-ZERTIFIKAT
Die Kultusministerkonferenz (KMK) verständigte sich mit Beschluss vom 20.11.1998 auf eine Rahmenvereinbarung für die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung.
Damit reagierte sie auf die zunehmende Bedeutung berufsbezogener Fremdsprachenkenntnisse, die von führenden Wirtschaftsverbänden, Arbeitgebern und Gewerkschaften auch angesichts des Zusammenwachsens der Staaten in der Europäischen Union immer stärker hervorgehoben wird.
Auch die landesweit steigende Zahl an Teilnehmern unterstreicht diese Entwicklung der zunehmenden Bedeutung von Fremdsprachenzertifikaten in der beruflichen Bildung. Allein im Schuljahr 2009/2010 haben 3.556 Schülerinnen und Schüler in NRW erfolgreich an den zentralen Zertifikatsprüfungen teilgenommen, davon 633 alleine im Regierungsbezirk Münster.
Mit der Teilnahme an den KMK-Fremdsprachenzertifikatsprüfungen wird Ihnen als Auszubildender die Möglichkeit eröffnet, sich Ihre Fremdsprachensprachenkenntnisse zusätzlich zertifizieren zu lassen, die sich an den berufsspezifischen Bedürfnissen Ihres jeweiligen Ausbildungsberufs orientieren.
Anerkannte berufliche Fremdsprachenkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für:
- Ihre Qualifikation als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zur erfolgreichen Arbeit mit ausländischen Kunden,
- eine erfolgreiche Kooperation mit ausländischen Geschäftspartnern,
- die Nutzung potentieller Märkte,
- Ihren Einblick in die kulturelle Vielfalt der Beschaffungs- und Absatzmärkte und der damit verbundenen Erhöhung Ihrer interkulturellen Kompetenz,
- Ihre persönliche Berufsplanung, denn durch die berufliche Mobilität werden Ihre beruflichen Chancen sowohl auf dem heimischen als auch europäischen Arbeitsmarkt verbessert.
Zielgruppen des KMK-Fremdsprachenzertifikats:
- alle Auszubildenden kaufmännisch-verwaltender Berufe wie
- Industriekaufleute,
- Kaufleute im Groß- und Außenhandel,
- Bankkaufleute,
- Einzelhandelskaufleute. - alle übrigen interessierten Schülerinnen und Schüler aus der gymnasialen Oberstufe und der Höheren Handelsschule.
Besonderheiten des KMK-Fremdsprachenzertifikats:
- Prüfungen in den Fremdsprachen Englisch, Französisch, Spanisch u. Niederländisch,
- konkret auf den Berufsbereich bzw. Ausbildungsberuf zugeschnittene Prüfungen,
- mögliche Zertifizierung auf neuerdings vier unterschiedlichen Niveaustufen, die sich am „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ orientieren, angefangen von der Stufe A2 = Waystage bis C1 = Effective Operational Proficiency,
- detaillierter und europaweit anerkannter Nachweis Ihrer fremdsprachlichen Fähigkeiten gegenüber Ihrem jetzigen oder auch zukünftigen Arbeitgeber in den jeweiligen Kompetenzbereichen, losgelöst von einer pauschalen Benotung im Zeugnis,
- als Nachweis Ihrer Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache bei Aufnahme eines Studiums,
- kostenlose Teilnahme auf freiwilliger Basis.
Prüfung folgender Kompetenzen:
Zunächst einmal besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Dabei werden folgende Kompetenzen geprüft:
- REZEPTION die Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen,
- PRODUKTION die Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern,
- MEDIATION die Fähigkeit, durch Übersetzen oder Umschreiben mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln,
- INTERAKTION die Fähigkeit, Gespräche zu führen.
Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn Sie im schriftlichen und mündlichen Teil jeweils mindestens 50 % der Höchstpunktzahl erreicht haben. Da sich alle Aufgaben an einem handlungsorientierten und rollenbezogenen Berufsbezug orientieren, gilt bei der Bewertung der jeweiligen Kompetenzen der Grundsatz der beruflich verwertbaren Kommunikation.
Prüfungstermine:
Die Prüfungen finden ein- bis zweimal jährlich am Schulstandort in Ahaus statt und können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Anmeldung:
Laden Sie das Anmeldeformular (Word-Dokument) herunter und senden Sie es ausgefüllt per Mail an Herrn Dräger (DE [at] bwv.krbor.de).
KMK-Prüfungstermine 2019/2020 – voraussichtliches Prüfungsangebot:
Die KMK-Prüfungen für die unterschiedlichen Berufsfelder und Berufe auf unterschiedlichen Niveaustufen finden ein- bis zweimal jährlich immer am Schulstandort in Ahaus statt und können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Sprache |
Berufsfeld/Beruf |
Stufe |
Schriftl. Prüfung |
Mündl. Prüfung |
Englisch |
Bankkauffrau/ Bankkaufmann |
III B2 Vantage |
10.12.2019* |
11.12.2019* |
Englisch |
Wirtschaft + Verwaltung |
II B1 Threshold |
10.12.2019* |
11.12.2019* |
Englisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
III B2 Vantage |
10.12.2019 |
11.12.2019 |
Englisch |
Wirtschaft + Verwaltung |
II B1 Threshold |
24.03.2020* |
25.03.2020* |
Englisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
III B2 Vantage |
24.03.2020 |
25.03.2020 |
Englisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
IV C1 Proficiency |
24.03.2020* |
25.03.2020* |
Englisch
|
IT-Berufe |
II B1 Threshold |
31.03.2020 |
01.04.2020 |
Englisch |
IT-Berufe |
III B2 Vantage |
31.03.2020 |
01.04.2020 |
Englisch |
IT-Berufe |
IV C1 Proficiency |
31.03.2020* |
01.04.2020* |
Englisch |
Medizinische/-r Fachangestellte/-r, zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r, |
II B1 Threshold |
09.06.2020* |
10.06.2020* |
Französisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
I A2 Waystage |
10.03.2020* |
11.03.2020* |
Französisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
II B1 Threshold |
10.03.2020 |
11.03.2020 |
Französisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
III B2 Vantage |
10.03.2020* |
11.03.2020* |
Niederländisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
I A2 |
10.03.2020* |
11.03.2020* |
Niederländisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
II B1 Threshold |
10.03.2020* |
11.03.2020* |
Niederländisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
III B2 Vantage |
10.03.2020* |
11.03.2020* |
Spanisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
I A2 Waystage |
31.03.2020 |
01.04.2020 |
Spanisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
II B1 Threshold |
31.03.2020 |
01.04.2020 |
Spanisch |
Wirtschaft +Verwaltung |
III B2 Vantage |
31.03.2020* |
01.04.2020* |
Hinweis:
Die mit * versehenen Termine sind seitens der Bez.-Reg. Münster geplant.
Allerdings liegen bisher für die jeweiligen Niveaustufen noch keine Prüfungsunterlagen vor. Falls diese nicht fristgerecht erstellt werden können, werden dann diese Prüfungen auf der jeweiligen Niveaustufe zwangsläufig ersatzlos gestrichen.
Stand: 20. September 2019 (Autor: Eugen Dräger)