Schriftliche Abiturprüfung 2009
(17./18./19. Kalenderwoche)
Mittwoch, 2009-04-22: 2. Fach (Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen)
Freitag, 2009-04-24: 1. Fach (Englisch)
Dienstag, 2009-04-28: 1. Fach (Deutsch, Mathematik)
Montag, 2009-05-04: 3. Fach (Deutsch, Englisch, Mathematik)
Mittwoch, 2009-04-22:
Beginn: 09:00 Uhr, unmittelbar nach Vorlage der Aufgaben (APO-BK §17.2, VV 17.11)
Dauer: 4 Std. 15 Min.
Fach: BWR
Raum
A070 BWR 13A
A060 BWR 13B
A160 BWR FK
Freitag, 2009-04-24:
Beginn: 09:00 Uhr, unmittelbar nach Vorlage der Aufgaben bzw. bei Auswahl vorgelegter Texte u. Materialien nach 30-minütiger Auswahlzeit (APO-BK §17.2, VV 17.11)
Dauer: 4 Std. 15 Min.
Fach: Englisch LK
Raum
A060 Englisch Böcker
A160 Englisch Wilk
Dienstag, 2009-04-28
Beginn: 9:00 Uhr, unmittelbar nach Vorlage der Aufgaben bzw. bei Auswahl vorgelegter Texte u. Materialien nach 30-minütiger Auswahlzeit (APO-BK §17.2, VV 17.11)
Dauer: 4 Std. 15 Min.
Fach: Deutsch LK, Mathematik LK
Raum
A160 Deutsch
A060 Mathematik
Montag, 2009-05-04:
Beginn: 09:00 Uhr, unmittelbar nach Vorlage der Aufgaben bzw. bei Auswahl vorgelegter Texte u. Materialien nach 30-minütiger Auswahlzeit (APO-BK §17.2, VV 17.11)
Dauer: 3 Std.
Fach: Deutsch GK, Englisch GK, Mathematik GK
Raum
A060 Mathematik - Below, Terpelle
A167 Mathematik - Grevenbrock
A070 Englisch - Greuel
A160 Deutsch - Schumann, Kaufner
§ 17 Schriftliche Prüfung
(1) Im ersten bis dritten Abiturfach ist von jeder Schülerin und jedem Schüler je eine schriftliche Arbeit anzufertigen.
(2) Die schriftliche Prüfung dauert in den Leistungsfächern viereinviertel und im dritten Abiturfach drei Zeitstunden.
(3) Für Schülerexperimente, praktische Aufgaben oder Gestaltungsaufgaben kann die Arbeitszeit durch die obere Schulaufsichtsbehörde um höchstens eine Zeitstunde verlängert werden.
VV zu § 17
17.1 zu Abs. 1
17.11 Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Lehrerversuch beendet worden ist. Hat eine Schülerin oder ein Schüler eine Auswahl unter vorgelegten Materialien zu treffen, so stehen ihr bzw. ihm hierfür dreißig Minuten zur Verfügung.
17.12 Die Arbeitszeit darf nicht durch eine Pause unterbrochen werden.
17.13 Für die Arbeiten und Entwürfe darf nur Papier verwendet werden, das den Stempel der Schule trägt.
17.14 Sollten sich Hilfen, die nicht in den Vorschlägen angegeben sind, als notwendig erweisen, so sind sie nur von der Lehrkraft der Schülerin oder des Schülers zu geben und nachträglich am Rand des Vorschlags und in der Niederschrift zu vermerken.
17.15 Die Schülerinnen und Schüler können ihren Arbeiten Erläuterungen beifügen, die über den Arbeitsgang oder die Schwierigkeit, welche eine Lösung verhinderte, Auskunft geben.
17.16 Die Schülerinnen und Schüler sind nicht verpflichtet, einen Entwurf anzufertigen.
17.17 Die Schülerinnen und Schüler, die ihre Arbeit beendet haben, geben sie der Aufsicht führenden Lehrkraft ab und verlassen das Schulgelände.
17.18 Über die schriftliche Prüfung wird eine Niederschrift angefertigt. Sie enthält genaue Angaben darüber, wann die Arbeitszeit begonnen hat und wann die einzelnen Arbeiten abgegeben worden sind, wie lange und von wem Aufsicht geführt wurde und in welchem Zeitraum einzelne Schülerinnen und Schüler den Prüfungsraum verlassen haben. Zusätzliche Arbeitshilfen sind zu verzeichnen. Jede aufsichtführende Lehrkraft vermerkt ggf., ob sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfen gemäß § 20 APO-BK bedient hat. In diesem Fall enthält die Niederschrift einen Vermerk über die getroffenen Maßnahmen.
Allgemeine Regelungen:
1. Alle an der Abiturprüfung beteiligten Fachlehrer/-innen müssen während der Dauer der schriftlichen Prüfung ihres Faches erreichbar sein.
2. Die Umschläge mit den Prüfungsvorschlägen dürfen erst im Prüfungsraum in Gegenwart der Schüler unmittelbar vor Beginn der Arbeit geöffnet werden. Zuständig dafür ist Herr Reinert oder Herr Konniger. Herr Reinert nimmt den nicht gewählten Umschlag in Verwahrung. Alle Abiturvorschläge unterliegen weiterhin der Geheimhaltung.
3. Es darf nur von der Schule geliefertes und gestempeltes Papier benutzt werden; bei Abgabe der Arbeit sind alle ausgegebenen Bögen zurückzugeben. Die Fachlehrer koordinieren die Bereitstellung der jeweiligen Papierarten rechtzeitig mit dem Schulbüro.
4. An den drei Prüfungstagen werden keine Pausen eingelegt. Muss ein Schüler zu einem Gang zur Toilette den Prüfungsraum zeitweise verlassen, geschieht es im Rahmen der festgelegten Arbeitszeit; wenn ein Prüfling seine Arbeit abgegeben hat, ist eine Toilettenbenutzung nicht mehr möglich. Es ist sicherzustellen, dass keine Kontaktaufnahme zwischen solchen Schülern und anderen, die nur zeitweilig den Prüfungsraum verlassen haben, möglich ist. Schüler, die ihre Arbeit beendet haben, verlassen deshalb das Schulgebäude umgehend.
5. Für die Toilettenbenutzung stehen nur die Toiletten mit den Raumnummern A071 und A073 zur Verfügung.
6. Prüfungsraum, Flur und die Toilette gehören zur Prüfungszone, die während der Arbeit nicht verlassen werden darf.
7. Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Mobiltelefone, Pocket-PC, MP3-Player u. ä.) im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand – ist nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch gemäß § 20 APO-BK (allgemeiner Teil) gewertet werden.