Dies ist das Archiv vom Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus. 
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Die aktuelle Seite des Berufskollegs befindet sich unter www.bwv-ahaus.de

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

In der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 21. Oktober 2020 „Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien“ werden grundlegende Vorgaben getroffen, um dem aktuellen Infektionsgeschehen zu begegnen und größtmögliche Vorsorge für alle am Schulleben Beteiligten zu schaffen.

Für uns am BWV Ahaus bedeutet das: 

  • Der Unterricht wird laut Stundenplan in den Klassen und Kursen erteilt (Präsenzunterricht),
  • Für alle Schüler*innen und Student*innen gilt eine umfassende Maskenpflicht (Visiere sind nicht zulässig!) auf dem Schulhof und im gesamten Schulgebäude (auch im Unterricht am Sitzplatz!).
  • Es besteht eine grundsätzliche Teilnahmepflicht am Präsenzunterricht („Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.“ In diesem Fall erfolgt der Unterricht im digitalen Homeschooling. Dieser wird bewertet und es gibt eine Teilnahmepflicht z. B. bei Videokonferenzen. Prüfungen müssen abgeleistet werden.
  • Kiosk: Beachten Sie bitte, dass nur Online-Bestellungen möglich sind und dass seitens des Kioskbetreibers geeignete Maßnahmen bezüglich der Abstandsregelung bei der Abholung getroffen werden.
  • Sie dürfen sich in den Pausen im gesamten Flurbereich (auch im Obergeschoss) aufhalten.

Vorgaben zum Lüften:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten
  • Querlüften, wo immer es möglich ist
  • Lüften während der gesamten Pausendauer

Bitte passen Sie Ihre Kleidung dementsprechend an (Zwiebelprinzip)!

„Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.“ 

Bitte unterstützen Sie uns durch Ihr verantwortungsvolles Verhalten!